KAB
Abk. für Katholische Arbeitnehmer-Bewegung.

 

Kamauro
Camauro.

 

Kamillianer
(auch: Camillianer; lat. Ordo Sancti Camilli = "Orden des Heiligen Kamillus", Abk. OSCam; offiziell lautet der Name der Ordensgemeinschaft "Ordo Clericorum Regularium Ministrantium Infirmis" = "Orden der Diener der Kranken", Abk. MI oder OSC); 1582 von Camillo de Lellis (*1550, †1614) in Rom gegründete Gemeinschaft von Krankenpflegern, aus der mit Erlaubnis von Papst Sixtus V. (1585-1590) am 18. März 1586 der Orden der Kamillianer ("Gesellschaft der Krankendiener") hervorging. Neben den drei Gelübden der Armut, der Ehelosigkeit und des Gehorsams legen die Kamillianer noch ein viertes Gelübde ab: den Kranken zu dienen, auch unter Einsatz ihres Lebens. Erkennungszeichen der Kamillianer ist ein großes rotes Kreuz auf der schwarzen Ordenstracht. Sie sind tätig als Krankenhausseelsorger und Pfarrer, Sozialarbeiter, Kranken- und Altenpfleger, Ärzte und Psychologen sowie in der Mission. Weltweit zählt die Ordensgemeinschaft 1.100 Kamillianer in 15 Ordensprovinzen. In Deutschland (Deutsche Provinz) arbeiten rund 20 Kamillianer in den Niederlassungen Essen, Freiburg und Mönchengladbach. Der weibliche Zweig ("Die Töchter vom Heiligen Kamillus") wurde 1892 von Kamillianer-Pater Luigi Tezza (*1841, †1923) und Josefina Vannini (*1859, †1911) gegründet, die beide von Papst Johannes Paul II. (1978-2005) selig gesprochen wurden. In Deutschland sind die Kamillianerinnen in den Niederlassungen Düren und Asbach/Westerwald tätig.

 

Kamillianerinnen
Kamillianer.

 

Kanon
der (lat. canon = "Regel", "Norm", "Richtschnur"; Abk. Can. bzw. can.); 1. Bez. für eine einzelne Rechtsvorschrift im katho-lischen Kirchenrecht ( "Codex Iuris Canonici"); 2. Bez. für den unveränderlichen Teil der heiligen Messe, das Eucharistische Hochgebet (vom Sanctus bis zum Pater Noster).

 

Kanoniker
der (lat. canon = "Regel", "Norm", "Richtschnur"); auch: Kanonikus; Mitglied eines Stifts- bzw. Domkapitels (Chorherr) oder einer anderen nichtklösterlichen kirchlichen Gemeinschaft. Das Zusammenleben der Gemeinschaft sowie die Feier der Gottesdienste ( Kapitelsamt) ist bestimmten Regeln unterworfen.

 

Kanonisation
die (lat. canon = "Regel", "Norm", "Richtschnur"); auch: Kanonisierung, lat. Bez. für die Heilig- bzw. Seligsprechung ("in den Kanon aufnehmen").

 

Kantate
die (lat. cantate = "singet!", ital. "Singstück"); mehrteiliges Gesangsstück für Chor und Solisten mit Instrumentalbegleitung.

 

Kantor
der (lat. "Sänger"); Vorsänger bei der Liturgie; oft auch Bez. für den Leiter des Kirchenchores und Organisten.

 

Kanzler
der; die in der bischöflichen Verwaltung ( Kurie) mit der Führung und Aufbewahrung der Akten beauftragte Person. Ihm obliegt häufig auch die Aufgabe des Notars der Kurie.

 

Kapitel
das (lat. capitulum = "Köpfchen"); Kollegium von Priestern an einer Stifts- oder Domkirche ( Domkapitel), auch Versammlung der Mitglieder eines geistlichen Ordens.

 

Kapitell
das; oberer, in der Regel reich verzierter Abschluss einer Säule oder eines Pfeilers.

 

Kapitelsamt
das; Gottesdienstfeier der Mitglieder eines Stifts- oder Domkapitels.

 

Kaplan
der (capellanus = "Kapellengeistlicher"); in einer katholischen Gemeinde tätiger Priester, der dem Pfarrer als Helfer und Vertreter zur Seite steht.

 

Kaplan Seiner Heiligkeit
Päpstliche Ehrentitel.

 

Kapuziner
(lat. Ordo Fratrum Minorum Cappucinorum, Abk. OFMCap.); Ordensgemeinschaft (Männer- und Frauenorden), die 1528 als Reformbewegung des vom hl. Franz von Assisi gegründeten Franziskanerordens entstand. Sie sind nach der Kapuze an ihrem braunen Habit so benannt. An einem weißen Gürtel tragen sie einen Rosenkranz. Die Mönche wirken in allen Erdteilen in der Seelsorge und Mission.

 

Kapuzinerinnen
Kapuziner.

 

Kardinal
der (lat. cardo = "Türangel", "im Angelpunkt stehend, wichtig"); nach dem Papst der ranghöchste Würdenträger der römisch-katholischen Kirche. Kardinäle unterstützen den Papst in der Leitung der Römischen Kurie oder in den Bistümern der Weltkirche und haben seit 1179 das ausschließliche Recht der Papstwahl. An der Wahl eines Papstes dürfen jedoch nur Kardinäle teilnehmen, die jünger als 80 Jahre sind. Mit Vollendung des 80. Lebensjahres verlieren sie das aktive Papstwahlrecht. Altersunabhängig können sie jedoch an Vollversammlungen der Kardinäle, den Konsistorien ( Konsistorium), teilnehmen. Durch die Ernennung zum Kardinal sollen Verdienste eines Ortsbischofs, eines Kurienmitglieds oder eines Theologen zum Ausdruck gebracht werden. Oft ist ein Bischofssitz oder Kurienamt traditionell mit der Kardinalswürde verbunden (in Deutschland: z.B. die Erzbistümer Köln, München-Freising und Berlin). Die Kardinäle werden vom Papst auf Lebenszeit ernannt und feierlich in einem Konsistorium "kreiert". Sie sollen sich "in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten" auszeichnen. Nach dem Kirchenrecht muss ein Kardinal bei seiner Ernennung lediglich zum Priester geweiht sein. In der Regel sind die ernannten Kardinäle jedoch bereits geweihte Bischöfe. Es gibt aber auch Ausnahmen, wie z.B. den Münchener Theologie-Professor Dr. Leo Scheffczyk (*1920, †2005). Auf diese Weise können auch gewöhnliche Priester aufgrund besonderer Verdienste zu Kardinälen ernannt werden. Seit 1630 führen Kardinäle den Titel "Eminenz". Zur Amtstracht gehört der purpurrote Kardinalsrock ("Kardinalspurpur"), dessen Farbe die Treue zum Papst bis hin zum Blutvergießen symbolisieren soll. Der Titel "Kardinal" wird zwischen Vor- und Nachnamen geführt (z.B. Franz Kardinal Hengsbach).

 

Kardinal "in pectore"
(lat. in pectore = "in der Brust", "im Herzen"); Bez. für einen vom Papst ernannten Kardinal, dessen Namen er aber nicht bekannt gibt, die Ernennung also geheim bleibt. Grund dafür kann sein, dass der Kandidat aufgrund der politischen Situation in seinem Land mit Repressalien rechnen müsste, wenn die Ernennung bekannt gegeben würde. Erst wenn der Papst den Namen in einem weiteren Konsistorium (Vollversammlung der Kardinäle unter Vorsitz des Papstes) mitteilt, hat der Kardinal "in pectore" die Rechte und Pflichten eines Kardinals - und zwar dann von dem Zeitpunkt an, an dem ihn der Papst "in pectore" ernannt hat. Stirbt der Papst, ohne den Namen des von ihm "in pectore" erwählten Kandidaten öffentlich gemacht zu haben, erlischt die Ernennung.

 

Kardinal-Camerlengo
Camerlengo.

 

Kardinalbischof
Kardinalsklassen.

 

Kardinaldekan
der; ranghöchster Kardinalbischof und Vorsitzender des Kardinalkollegiums. Der Kardinaldekan wird aus der Mitte der Kardinalbischöfe gewählt. Seine Wahl muss vom Papst bestätigt werden. Der Kardinaldekan muss seinen Wohnsitz in Rom haben und hat das Recht, den Papst zum Bischof zu weihen, falls dieser bei seiner Wahl noch nicht Bischof sein sollte. Der Dekan des Kardinalkollegiums ist traditionsgemäß Titularbischof von Ostia.

 

Kardinaldiakon
Kardinalsklassen.

 

Kardinalpriester
Kardinalsklassen.

 

Kardinalsklassen
Das Kardinalskollegium ist in drei Klassen eingeteilt: Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone. Den Kardinalbischöfen sind als Titularbistümer die sieben die ewige Stadt (lat. urbs aeterna) Rom umgebenden "suburbikaren" Bischofssitze anvertraut, die jedoch jeweils von einem eigenen Bischof geleitet werden: Ostia, Palestrina, Porto und Santa Rufina, Albano, Velletri-Segni, Frascati, Sabina-Poggio Mirteto. Seit Jahrhunderten gibt es jedoch nur sechs Kardinalbischöfe. Das Titularbistum Ostia hat seit dem 13. Jahrhundert stets der Dekan, der Vorsitzende, des Kardinalskollegiums ( Kardinaldekan) zusätzlich zu seinem anderen suburbikanen Bischofssitz inne. Alle Kardinalbischöfe versehen ihren Dienst ausschließlich in der Römischen Kurie. Auf einer Stufe mit den Kardinalbischöfen stehen auch die mit Rom unierten Patriarchen. Die Kardinalpriester stellen die größte Gruppe innerhalb des Kardinalkollegiums. Ihnen ist jeweils eine so genannte "Titelkirche" in Rom zugewiesen. Kardinaldiakone erhalten jeweils eine römische Diakonie als protokollarischen Sitz. Diese Titel stellen eine symbolische Bindung der Kardinäle an die Kirche von Rom dar und erinnern zugleich daran, dass die Päpste ursprünglich vom Klerus Roms gewählt wurden. Nach frühestens zehn Jahren haben Kardinaldiakone das Recht, den Papst um die Erhebung in den Stand eines Kardinalpriesters zu bitten.

 

Kardinalskollegium
Alle Kardinäle bilden das Kardinalskollegium, das auch als "Senat" des Papstes bezeichnet werden kann und ihn in der Leitung der Gesamtkirche berät und unterstützt. Dem Kardinalskollegium steht der Kardinaldekan vor. Das Kardinalskollegium ist nicht identisch mit dem Papstwahlgremium, da das Recht zur Papstwahl nur die Kardinäle haben, die nicht älter sind als 80 Jahre.

 

Kardinalstaatssekretär
Der Kardinalstaatssekretär leitet das Staatssekretariat des Heiligen Stuhls, die wichtigste Behörde der Römischen Kurie, der "Zentralregierung" des Heiligen Stuhls. Er wird vom Papst ernannt und nimmt gleichsam als "Regierungschef des Vatikans" die zweithöchste Position in der katholischen Hierarchie ein. Das Staatssekretariat unterstützt den Papst in der Führung und Verwaltung der Weltkirche. Es ist in zwei Sektionen unterteilt: die "Sektion für Allgemeine Angelegenheiten" (Erste Sektion) und die "Sektion für die Beziehungen mit den Staaten" (Zweite Sektion), gleichsam das Innen- und Außenministerium des Heiligen Stuhls. Aufgabe der Ersten Sektion ist es, dem Papst in den Fragen seines täglichen Dienstes zu unterstützen und die Arbeit der einzelnen Behörden des Vatikans zu koordinieren, ohne jedoch deren jeweilige Autonomie zu beeinträchtigen. Die Erste Sektion ist außerdem für die Redaktion und Übersetzung der wichtigsten päpstlichen Dokumente verantwortlich, bearbeitet die Unterlagen für die Ernennungen der Römischen Kurie und bewahrt das päpstliche Siegel und den Fischerring auf. Sie ist ferner zuständig für die Veröffentlichung aller Dokumente des Heiligen Stuhls im Vatikanischen Gesetzblatt ("Acta Apostolicae Sedis"), die Verbreitung offizieller Mitteilungen des Papstes und der Römischen Kurie durch den Vatikanischen Pressesaal ("Sala Stampa") sowie die Kontrolle der Vatikanzeitung L'Osservatore Romano ("Der römische Beobachter", Osservartore Romano), von Radio Vatikan sowie des Vatikanischen Fernsehzentrums (Centro Televisivo Vaticano, CTV). Der Ersten Sektion ist zudem das Büro für Statistik der Kirche angegliedert, das alle relevanten Daten sammelt und auswertet. Die Zweite Sektion ist für die Pflege der diplomatischen Beziehungen des Heiligen Stuhls zu den Staaten sowie für den Abschluss von Konkordaten oder ähnlichen Abkommen verantwortlich und vertritt den Heiligen Stuhl bei internationalen Organisationen und Konferenzen. Zur Zeit unterhält der Vatikan diplomatische Beziehungen zu mehr als 170 Staaten sowie zur Europäischen Union und dem Souveränen Malteserorden. Zudem pflegt der Vatikan Beziehungen zu über 40 internationalen Organisationen, darunter den Vereinten Nationen und viele ihrer Unterorganisationen. Die Erste Sektion des Staatssekretariates wird von einem Erzbischof geleitet, dem "Substituten". Der Zweiten Sektion steht ebenfalls ein Erzbischof vor, der Sekretär für die Beziehungen mit den Staaten.

 

Kardinalswappen
Das Wappen eines Kardinals ist erkennbar an dem roten Kardinalshut über dem Wappenschild und den beidseitig vom Hut an Schnüren herabhängenden 15 roten Quasten.

 

Kardinalvikar
der; ist der Generalvikar des Papstes für die Diözese Rom. Ihm obliegt es auch, der Bevölkerung von Rom den Tod des Papstes offiziell mitzuteilen. Anders als bei bischöflichen Generalvikaren erlischt das Amt des Kardinalvikars nicht mit der Sedisvakanz, also mit dem Tod des Papstes.

 

Karfreitag
Karwoche.

 

Karmeliten
(lat. Ordo Fratrum Beatae Mariae Virginis de Monte Carmelo, Abk. OCarm.) Ordensgemeinschaft (Männer- und Frauenorden), hervorgegangen aus einer von Kreuzfahrern im 12. Jh. gegründeten Einsiedlerkolonie auf dem Berg Karmel, der sich vor allem der Marienverehrung widmet. 1452 Gründung des weibl. Zweiges (Karmelitinnen); nach den Reformen Theresias von Avila und Johannes vom Kreuz 1593 Gründung und päpstl. Anerkennung eines eigenen, streng kontemplativ ausgerichteten Ordens der Unbeschuhten Karmeliter; Ordenstracht: braunes Gewand mit Überwurf und Kapuze, bei feierlichen Anlässen weißer Mantel und weiße Kapuze.

 

Karmelitinnen
Karmeliten.

 

Karneval
Fastnacht.

 

Kartäuser
(lat. Ordo Cartusiensis, Abk. O.Cart.); Ordensgemeinschaft (Männer- und Frauenorden), 1084 durch den hl. Bruno von Köln gegründet, dessen Regel den Ordensmitgliedern ein strenges Einsiedlerleben mit Schweigegebot auferlegt; Ordenstracht: weißes Gewand, weißer Ledergürtel und weißer Überwurf mit Kapuze.

 

Kartäuserinnen
Kartäuser.

 

Karwoche
Bez. für die Woche vor Ostern mit Palmsonntag, Gründonnerstag, Karfreitag und -samstag, auch "Heilige Woche" genannt. Das Wort "Kar" stammt aus dem Althochdeutschen und bedeutet "Trauer", "Klage" oder "Kummer". Die Karwoche beginnt eine Woche vor Ostern mit dem Palmsonntag. In Erinnerung an den triumphalen Einzug Jesu in Jerusalem treffen sich die Gläubigen zumeist vor der Kirche zur Segnung der Palmen (in Deutschland meist Buchsbaumzweige) und ziehen dann in einer Prozession zum Gotteshaus. Am Gründonnerstag (wohl ahd. greinen = "weinen") gedenkt die Kirche des letzten Abendmahles, das Jesus mit seinen Jüngern hielt, und damit der Einsetzung der Eucharistie. Nach dem Gloria-Gesang im Gottesdienst verstummen Orgel und Glocken, nach der Messfeier werden Blumenschmuck und Kerzen beiseite geschafft. In besonders gestalteten Betstunden oder im stillen Gebet gedenken die Gläubigen des Geschehens am Ölberg. Der Karfreitag ist der Gedächtnistag der Kreuzigung Jesu. Er wird als Fasttag und im Zeichen der Trauer in Stille und Besinnlichkeit begangen. Am Nachmittag versammeln sich die Christen zum Wortgottesdienst mit Verlesung der Passionsgeschichte, zur Kreuzverehrung (das mit einem violetten Fastentuch bedeckte Kreuz wird enthüllt und durch Kniebeugen verehrt) und zur anschließenden Kommunionfeier. In vielen Gemeinden finden am Morgen des Karfreitag Kreuzwegandachten ( Kreuzweg) statt. Der Karsamstag schließlich ist der Gedächtnistag der Grabesruhe des Herrn. Es findet keine Messfeier statt; die Altäre in den Kirchen sind frei von Kerzen und Blumen. Erst in der Nacht zum ersten Ostertag oder in der Frühe des Ostermorgens kommen die Christen zur Feier der Auferstehung zusammen.

 

Kasel
die (lat. casula = "Kapuzenmantel"); liturgisches Obergewand ( Messgewand), das der Priester während der heiligen Messe trägt.

 

Katechese
die (griech. katïchïo = "mündlich unterrichten"); die Unterweisung in der christlichen Botschaft mit dem Ziel der Vermittlung des Glaubens, auch: Vorbereitung auf die Hinführung zu bestimmten Sakramenten.

 

Katechet
der (bzw. die Katechtin); der- bzw. diejenige, der/die mit der Katechese beauftragt ist.

 

Katechismus
der; Lehrbuch über die Grundlagen des christlichen Glaubens zur Unterweisung in Kirche, Schule und Familie.

 

Katechumenat
das oder der; Bez. für die Vorbereitungszeit der Katechumenen (griech. = "die im Glauben unterwiesen werden") und die Form der Unterweisung.

 

Katechumene
der (griech. "jmd., der im Glauben unterwiesen wird"); Taufbewerber.

 

Katechumenenöl
das. Taufbewerber ( Katechumenen) werden auf ihrem Weg zur Taufe mit dem Katechumenenöl gesalbt. Das Katechumenenöl weist hin auf die Kraft Christi, die die Taufbewerber in ihrem Bemühen stärken möge, ein christliches Leben zu führen. Heilige Öle.

 

Kathedra
die (griech. kathédra = "Lehrstuhl") auch Cathedra; der Bischofsstuhl in der Kathedrale, der Bischofskirche, der auf die Lehr- und Verkündigungsvollmacht des Bischofs verweist.

 

Kathedrale
die (griech. kathédra = "Lehrstuhl"); Bez. für die Bischofskirche; in ihr steht die Kathedra, der Bischofssitz. Der Begriff Dom für die Bischofskirche stammt vom lateinischen Wort domus = "Haus".

 

Kathedralkapitel
Domkapitel.

 

Katholikentag
Bez. für die vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) organisierten und veranstalteten Treffen katholischer Christen. Katholikentage verstehen sich als Foren des Gesprächs zwischen Kirche und Gesellschaft, bei denen religiöse, politische und gesellschaftliche Fragen erörtert werden. Sie finden seit 1948 in der Regel alle zwei Jahre - im Wechsel mit den Evangelischen Kirchentagen - statt. Begründet wurde das traditionelle Treffen 1848 mit der ersten "Generalversammlung der Katholiken Deutschlands". Damals nahmen die Katholiken für sich die bürgerlichen Freiheiten in Anspruch, die in der "Märzrevolution" desselben Jahres errungen worden waren. Auf der Grundlage von Versammlungs-, Vereins- und Pressefreiheit begannen sie sich zu organisieren und forderten Religions- und Gewissensfreiheit. Während des so genannten Kulturkampfes in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts artikulierte sich auf den Katholikentagen vor allem der Widerstand der Katholiken gegen den Reichskanzler Bismarck und den Liberalismus. In der Zeit des Nationalsozialismus fanden keine Katholikentage statt. Das 1933 im schlesischen Gleiwitz geplante Treffen wurde abgesagt, nachdem der preußische Ministerpräsident und Innenminister Herman Göring zuvor eine Treueerklärung für "Führer und Reich" verlangt hatte. Erst 1948 fand wieder ein Katholikentag - es war der bis dahin 72. - statt. Seit 1952 ist das im gleichen Jahr gegründete Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) Veranstalter der Katholikentage. Von Katholikentagen gingen zahlreiche Impulse aus, u.a. für die Entwicklung einer katholisch-sozialen Bewegung, für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg oder die Integration der Heimatvertrieben. Zuletzt prägten vor allem junge Christen mit ihrem Eintreten für Frieden und Umweltschutz und ökumenische Diskussionen die Katholikentreffen.

 

katholisch
(griech. katholikós = "allgemein", auch: "allumfassend", "weltweit"); seit dem 2. Jh. Bezeichnung für die universelle Sendung der Kirche.

 

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung
(Abk. KAB); größter katholischer Sozialverband Deutschlands; versteht sich als "Stimme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Kirche" und will die Interessen der Mitglieder von einem christlich-sozialen Standpunkt aus in Kirche und Gesellschaft einbringen. Die KAB ging aus den Katholischen Arbeitervereinen des 19. Jahrhunderts hervor. 1971 wurde der Bundesverband als Zusammenschluss mehrerer regionaler katholischer Arbeitnehmerverbände mit Sitz in Köln gegründet. Die KAB zählt bundesweit über 250.000 Mitglieder in rund 2.800 Ortsgruppen und -vereinen.

 

Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands
(Abk. kfd). Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands ist nach eigenen Angaben mit über 650.000 Mitgliedern in rund 6.000 pfarrlichen Gruppen der größte Frauenverband und der größte katholische Verband Deutschlands. Die kfd will u.a. "das Selbstbewusstsein von Frauen und weibliche Solidarität fördern", "Mitverantwortung für die Heils- und Seelsorge der Kirche übernehmen" und "die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an Entscheidungen in Gesellschaft, Kirche, Politik und Wirtschaft durchsetzen". Gegründet wurde die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands 1928 als "Zentralverband der katholischen Müttervereine". 1939 verboten die Nationalsozialisten den Verband. 1951 erfolgte die Wiedergründung unter dem Namen "Zentralverband der katholischen Frauen- und Müttergemeinschaften". 1968 verabschiedete der Verband, dessen Zentrale ihren Sitz in Düsseldorf hat, eine neue Satzung und gab sich den Namen Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands.

 

Katholische Junge Gemeinde
(Abk. KJG). Die Katholische Junge Gemeinde ist einer der großen katholischen Kinder- und Jugendverbände in Deutschland. Bundesweit zählt sie rund 80.000 Mitglieder. Ziel der KJG ist es, Kindern und Jugendlichen ein Forum zu bieten, in dem sie ihre Interessen in Kirche und Gesellschaft demokratisch einbringen und vertreten können. Die KJG ist mit anderen katholischen Jugendverbänden im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) zusammengeschlossen. Auf internationaler Ebene ist sie Mitglied der Fédération Internationale des Mouvments de Jeunesse Catholique d'Action Paroissiale (FIMCAP), dem internationalen Dachverband der katholischen gemeindenahen Jugendverbände.

 

Katholische Soziallehre
Die katholische Soziallehre ist eine Zusammenstellung der Aussagen der katholischen Kirche über die Grundlagen und Normen des Zusammenlebens der Menschen innerhalb der Gesellschaft bzw. zu Problemen der sozialen Gerechtigkeit. Die katholische Soziallehre beruht auf drei Grundsätzen: Personalität, Solidarität und Subsidiarität.

 

Katholische Öffentliche Büchereien
In rund 3.500 katholischen Kirchengemeinden gibt es heute katholische öffentliche Büchereien. Sie sind zumeist aus kirchlichen Vereins- und Pfarrbüchereien hervorgegangen und haben sich im Borromäusverein zusammengeschlossen. Der Borromäusverein berät seine Mitglieder zum Beispiel bei der Anschaffung neuer Medien und bietet Aus- und Fortbildungen für die Büchereimitarbeiter an. Bundesweit arbeiten in den katholischen öffentlichen Büchereien mehr als 23.000 ausschließlich ehrenamtliche Büchereimitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Insgesamt stehen den Besuchern der Katholischen Öffentlichen Büchereien rund 18 Millionen Bücher und Medien zur Verfügung. Die Entleihungsquote liegt jährlich bei derzeit 27 Millionen Einheiten.

 

Katholischer Deutscher Frauenbund
(Abk. KDFB); katholischer Frauenverband, dessen wesentliches Ziel es nach eigenen Angaben ist, "die Präsenz von Frauen in der Politik zu erhöhen". Der KDFB unterstützt deshalb Frauen, die bereit sind, in Gesellschaft und Politik Verantwortung zu übernehmen, mischt sich in die Politik ein und nimmt zu aktuellen gesellschaftspolitischen Entwicklungen Stellung. Der Katholische Frauenbund (ab 1983 Katholischer Deutscher Frauenbund) wurde 1903 in Köln gegründet als "Zusammenschluss katholischer Frauen aller Schichten, Berufe und Altersstufen, im Geiste der katholischen Frauenbewegung, zum Dienst an Kirche und Volk, insbesondere zur Vertiefung des katholischen Frauenideals in Familie, Beruf und öffentlichem Leben". Vorrangiges Ziel des Dachverbandes der katholischen Frauenbewegung war die Frauenbildung. Der KDFB zählt heute rund 220.000 Mitglieder.

 

Katholisches Büro Berlin
Das Kommissariat der deutschen Bischöfe - Katholisches Büro in Berlin - so der vollständige Name - ist eine gemeinsame Dienststelle der Deutschen Bischofskonferenz und des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD). Das Katholische Büro ist die Verbindungs- und Informationsstelle zur Bundesregierung und den politischen Parteien. Seine Aufgabe ist es, das politische und gesellschaftliche Leben in Deutschland zu beobachten, die Vorbereitung von Gesetzen und politischen Entscheidungen sachkundig zu begleiten und in diesem Rahmen den Standpunkt und die Meinung der katholischen Kirche öffentlich darzustellen und zu vertreten.

 

KAVO
Abk. für Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung, regelt das Dienst- und Arbeitsverhältnis der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, entspricht im wesentlichen den Bestimmungen des Bundesangestelltentarifs (BAT) bzw. des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

 

KDFB
Abk. für Katholischer Deutscher Frauenbund.

 

Kelch
der (lat. calix); Gefäß, in dem bei der heiligen Messe der Wein in das Blut Christi verwandelt wird. Der Kelch soll gleich den Hostienschalen ( Patene) aus edlem und dauerhaften Material hergestellt werden und keine Flüssigkeit eindringen lassen. Viele Kelche sind kunstvoll verziert. Die Austeilung des konsekrierten Messweins an die Gläubigen nennt man Kelchkommunion.

 

Kerze
Die Kerze ist nicht nur Lichtspender sondern symbolisiert für Christen auch Christus. Die frühen Christen hatten das Anzünden der Kerzen aus dem antiken Totenkult übernommen. Seither gehören Kerzen zum Totengeleit, zur Aufbahrung und Grabpflege. Bei Gottesdiensten brennen Kerzen als Zeichen der Gegenwart Christi. So stiften Gläubige Kerzen ("Kerzenopfer") und entzünden sie insbesondere vor Kreuzen, Heiligenbildern oder auf Gräbern.

 

kfd
Abk. für Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands.

 

Kindergarten
Einrichtung, in der Kleinkinder halb- und ganztägig betreut und pädagogisch gefördert werden. Der Begriff Kindergarten, der von vielen Sprachen übernommen wurde, stammt von dem Pädagogen Friedrich Fröbel, der 1840 in Blankenburg (Thüringen) den ersten Kindergarten gründete. In der Fachsprache heißen Kindergärten heute "Tageseinrichtungen für Kinder". Kindergärtnerinnen sind ausgebildete Erzieherinnen.

 

Kindermissionswerk
Das Kindermissionswerk geht auf eine Initiative eines Mädchens aus Aachen, Auguste von Sartorius (*1830, †1895), zurück. Betroffen von der Not der Kinder in China und Afrika griff sie eine Idee auf, die 1843 in Frankreich geboren worden war. Unter dem Namen "OEuvre de la Ste Enfance" hatte der Bischof von Nancy, Karl August de Forbin-Janson, dort ein Kindermissionswerk ins Leben gerufen. Am 2. August 1846 gründete Auguste von Sartorius das deutsche Kindermissionswerk unter dem Namen "Verein der Kindheit" und war dessen erste Leiterin. Heute ist das deutsche Kindermissionswerk von den rund 110 Kinderwerken der katholischen Kirche das weltweit größte. Es unterstützt jährlich rund 3.600 Projekte für "Kinder in Not" in Asien, Afrika und Lateinamerika, aber auch in den Ländern Osteuropas. Die Hilfe kommt unter anderem Waisenkindern, behinderten Kindern, Straßenkindern, Kindern in Kriegsgebieten und Flüchtlingslagern sowie Opfern von Naturkatastrophen zugute. Zudem unterstützt das Kindermissionswerk Alphabetisierungsprogramme und Basisgesundheitsdienste, Hausbauprojekte für kinderreiche Familien und Dorfentwicklungsprogramme. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit des Werkes mit der Bundesregierung und der Europäischen Union. Die finanziellen Mittel für diese Projektarbeit kommen zu über 60 Prozent aus der Sternsingeraktion. Seit 1964 ist diese Aktion in der gemeinsamen Trägerschaft des Kindermissionswerkes und des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und mit Beteiligung von rund einer halben Million Kindern die größte Kinderaktion in der Welt. In den mehr als 40 Jahren ihres Bestehens wurden durch die Aktion über 28.000 Projekte unterstützt und ca. 310 Millionen Euro gesammelt.

 

Kirche
die (griech. ekklesia = "Versammlung"); bezeichnet 1. die Versammlung, die Jahwe, der Gott Israels, selbst geschaffen hat; als solche ist "ekklesia" die Versammlung Gottes und somit weder Gruppe, noch Fraktion, noch Verein, noch Sekte. Sie ist öffentliche Versammlung des um den Sinai versammelten Gottesvolkes (der Israeliten). Der eigentliche Ursprung der "ekklesia Gottes" ist damit das Alte Testament. 2. Versammlung ("ekklesia") bezeichnet gemäß dem Neuen Testament den eigentlichen Existenzort von Kirche, nämlich die Feier der Eucharistie (Gottesdienst), zu der sich die christliche Gemeinde versammelt. Darin unterscheidet sie sich von den vielen Versammlungen der Gesellschaft, von ihren Parlamenten, Räten, Ausschüssen, Kommissionen und Gremien. Ihre Mitte, die alles trägt und die sie selbst nicht machen kann, ist Jesus Christus. 3. Mit der Kirche bezeichnet man das Gott geweihte Gebäude ("Gotteshaus"), in dem sich die christliche Gemeinde zum Gebet, zum Hören auf Gottes Wort und zur Feier der Eucharistie versammelt.

 

Kirche in Not/Ostpriesterhilfe
Kirche in Not/Ostpriesterhilfe ist ein internationales katholisches Hilfswerk, das bei der Aus- und Weiterbildung von Seminaristen und Priestern, bei Bau und Renovierung von Ausbildungsstätten und Kirchen, beim Übersetzen und Verlegen der Bibel und anderer religiöser Literatur sowie bei der Ausstrahlung religiöser Rundfunkprogramme hilft. Es wurde 1947 von dem Prämonstratenser-Pater Werenfried van Straaten (*1913, †2003) gegründet. Er organisierte damals Hilfe für die vielen Heimatvertriebenen aus den deutschen Ostgebieten und rief die ehemaligen Kriegsgegner Deutschlands zur Versöhnung auf. Pater Werenfried van Straaten sammelte Nahrungsmittel und Kleidung. Dass er bei flämischen Bauern vor allem Speck erhielt, trug ihm den Namen "Speckpater" ein. 1952 begann die Hilfe für die verfolgte Kirche in Osteuropa. Heute hilft das Werk in mehr als 130 Ländern, in denen die Kirche verfolgt wird oder nicht genügend Mittel für ihre seelsorgerischen Aufgaben hat. 1984 wurde das Werk vom Heiligen Stuhl per Dekret der Kongregation für den Klerus als "öffentliche und universale Vereinigung von Gläubigen" anerkannt. Die internationale Zentrale hat ihren Sitz in Königstein im Taunus, die deutsche Sektion in München.

 

Kirchenbanken
Bez. für Banken in Deutschland, die mit den beiden großen Kirchen eng verbunden sind. 2005 gab es neben vier evange-lischen Kirchenbanken (KD-Bank eG - die Bank für Kirche und Diakonie, Duisburg; Evangelische Darlehnsgenossenschaft eG, Kiel; Evangelische Kreditgenossenschaft eG, Kassel und die Landeskirchliche Kredit-Genossenschaft Sachsen eG, Dresden) fünf katholische: 1. die BANK IM BISTUM ESSEN eG, Essen; 2. die Bank für Kirche und Caritas eG, Paderborn; 3. die Darlehnskasse Münster eG, Münster; 4. LIGA Bank eG, Regensburg; 5. PAX-Bank eG, Köln. Alle Kirchenbanken haben die Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft (eG) und gehören dem Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V. an. Ihre Mitglieder sind überwiegend Einrichtungen der katholischen Kirche sowie Privatpersonen, die in der Regel in einer kirchlichen Einrichtung angestellt sind. Gegenüber herkömmlichen Geschäftsbanken zeichnen sich Kirchenbanken durch eine günstigere Kostenstruktur aus. Die Kontoführung ist zumeist gebührenfrei, Spareinlagen werden höher verzinst, Darlehen günstiger vergeben. Aufgrund ihres besonderen Kundenkreises sehen Kirchenbanken eine besondere Verpflichtung darin, ethisch und nachhaltig orientierte Finanzprodukte anzubieten.

 

Kirchenjahr
Bez. für die sich aus dem christlichen Festkalender ergebende Ordnung eines Jahres. Es ist im Wesentlichen bestimmt durch den Sonntag, die wöchentliche Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung Jesu, die seit der Zeit der Apostel begangen wird. Das höchste Fest des Kirchenjahres ist das Osterfest, dessen Termin sich nach dem jüdischen Passahfest richtet, das jeweils am Tag des ersten Frühlingsvollmonds gefeiert wird. Ostern ist jeweils am Sonntag danach. Das Osterfest und alle Feste, die von Ostern abhängig sind, also Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Dreifaltigkeitssonntag und Fronleichnam werden deshalb bewegliche Feste genannt. Das Kirchenjahr beginnt mit dem Advent (1. Adventssonntag), der Vorbereitungszeit auf die Feier der Ankunft Jesu (liturgische Farbe: Violett). Es folgt die Weihnachtszeit, die vom 25. Dezember (Fest der Geburt Jesu) bis zum Sonntag nach Epiphanie (6. Januar) dauert und an dem das Fest der Taufe Jesu gefeiert wird (liturgische Farbe: Weiß). Vierzig Tage vor Ostern läutet der Aschermittwoch die öster-liche Fasten- und Bußzeit ein. Die Woche vor Ostern heißt Karwoche (Kar = "Kummer", "Sorge"), auch Heilige Woche. Sie beginnt mit dem Palmsonntag, der Erinnerung an Jesu Einzug in Jerusalem (liturgische Farbe: Rot). Der Gründonnerstag (ahd. greinen = "weinen"; liturgische Farbe: Weiß) ist das Gedächtnis an die Einsetzung der Eucharistie und der Priesterweihe. Der Karfreitag ist der Gedächtnistag an den Tod Christi (liturgische Farbe: Violett). Höhepunkt der Feier der drei österlichen Tage vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung Jesu (vom Abend des Gründonnerstag bis zum Ostersonntag) und des ganzen Kirchenjahres ist die Feier der Auferstehung Jesu in der Osternacht (liturgische Farbe: Weiß). Mit dem Osterfest beginnt die fünfzigtägige Osterzeit. Das Fest Christi Himmelfahrt wird 40 Tage nach Ostern begangen. Zehn Tage später folgt das Pfingstfest, das Gedächtnis der Sendung des Heiligen Geistes, mit der die Geschichte der Kirche begonnen hat (liturgische Farbe: Rot) und mit der die Osterzeit endet. Eine Woche nach Pfingsten feiert die Kirche den Dreifaltigkeitssonntag (Trinitatis). Am Donnerstag danach folgt das Fest Fronleichnam (=" Leib des Herrn"), das an die Einsetzung der Eucharistie erinnert. Das Kirchenjahr endet mit dem Christkönigsfest am Sonntag vor dem 1. Advent. Die Sonntage zwischen dem Fest der Taufe Jesu und der Fastenzeit und zwischen Pfingsten und Adventszeit werden als "Sonntage im Jahreskreis" gezählt (liturgische Farbe: Grün).

 

Kirchenlatein
Besondere Form des Latein als Amtssprache der katholischen Kirche für offizielle Verlautbarungen und in der Liturgie.

 

Kirchenprovinz
die. Mehrere Bistümer bilden eine Kirchenprovinz mit einem Erzbistum und mehreren Suffraganbistümern. Die Leitung einer Kirchenprovinz obliegt dem Erzbischof. In einigen kirchenrechtlichen Angelegenheiten ist das Erzbistum als Berufungsinstanz zuständig, z.B. in der Ehegerichtsbarkeit. In Deutschland gibt es sieben Erzbistümer: Bamberg, Berlin, Freiburg, Hamburg, Köln, München-Freising sowie Paderborn. Kirchenschweizer Domschweizer.

 

Kirchenstaat
Als Kirchenstaat wird das bis 1870 bestehende Herrschaftsgebiet des Papstes bezeichnet. Durch Schenkungen und Vermächtnisse der Kaiser und des Adels (z.B. des Frankenkönigs Pippin im Jahr 754) war der Bischof von Rom zu einem der größten Großgrundbesitzer in Italien geworden. Zu den als Patrimonium Petri (Vermögen des Petrus) bezeichneten Besitzungen gehörten Rom und das Umland sowie große Gebiete Süditaliens, Siziliens, Sardiniens und Nordafrikas. Unter Berufung auf eine angebliche Urkunde Kaiser Konstantins ("Konstantinische Schenkung") beanspruchten die Päpste später die volle Souveränität über ihre Besitzungen. Papst Julius II. (1503-1513) gelang es, die volle Souveränität des Kirchenstaates auch gegenüber dem italienischen Adel durchzusetzen und ein zentralistisches Staatswesen zu organisieren. Dennoch blieb auch der Kirchenstaat immer von anderen Großmächten abhängig. Im Verlauf der Französischen Revolution und während der napoleonischen Herrschaft kam es zu immer weiteren Gebietsabtretungen. Nach dem Wiener Kongress (1814-1815) wurde der Kirchenstaat als Enklave innerhalb des Königsreichs Italien wieder errichtet, 1860 aber auf das einstige Gebiet des Patrimonium Petri reduziert und 1870 schließlich von Italien annektiert. Papst Pius IX. (1846-1878) betrachtete sich fortan als "Gefangener des Vatikan". Erst 1929 wurde die "Römische Frage" nach der Stellung des Papstes und seines Verhältnisses zu Italien in den Lateranverträgen geregelt. Das Vertragswerk sichert dem Vatikan als Nachfolger des Kirchenstaates die volle Souveränität über das päpstliche Territorium ( Vatikanstaat) zu.

 

Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist in der Bundesrepublik Deutschland eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder. Sie sind zum Zahlen von Steuern verpflichtet, um die vielfältigen Aufgaben und finanziellen Lasten der Kirche mitzutragen. Die rechtliche Grundlage der Kirchensteuer, der wichtigsten Quelle der Kirchenfinanzen, bilden die in das Grundgesetz unverändert übernommenen staatskirchenrechtlichen Artikel der Weimarer Verfassung von 1919. Darin wird den Kirchen - als Ersatz für die während der Säkularisation durch den Staat enteigneten Kirchengüter - u.a. garantiert, aufgrund der bürgerlichen Steuerlisten nach landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben. Der neunprozentige Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält für diesen Dienst drei Prozent des Steueraufkommens. Für die Überwachung der Verteilung der Kirchensteuer und die Beschlussfassung über den Haushalt ist der jeweilige diözesane Kirchensteuerrat zuständig.

 

Kirchensteuerrat
Seit dem 1. Januar 1970 gibt es im Bistum Essen den Kirchensteuerrat. Zu seinen Aufgaben gehört es, den Haushaltsplan des Bistums zu beschließen und seine Durchführung zu überwachen, die Höhe der Kirchensteuer unter Berücksichtigung des kirchlichen Finanzbedarfs festzusetzen und über Anträge auf Erlass und Stundung der Kirchensteuer gemäß der Kirchensteuerordnung zu entscheiden. Dem Kirchensteuerrat im Bistum Essen gehören als "geborene Mitglieder" der Generalvikar als Vorsitzender, der Leiter des Finanzdezernates des Bistums Essen sowie ein vom Bischof berufener Mitarbeiter des Bischöflichen Generalvikariates, der die Befähigung zum Richteramt haben muss, an. Der Priesterrat des Bistums Essen wählt zwei amtierende Pfarrer in den Kirchensteuerrat. Weiterhin gehören dem Gremium 20 nicht im Dienst des Bistums stehende Laien an. 17 dieser Mitglieder werden durch die Kirchenvorstände der Diözese Essen gewählt, drei Mitglieder beruft der Bischof. Die Amtszeit des Kirchensteuerrates dauert fünf Jahre.

 

Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen. Er trifft z.B. als Anstellungsträger der Gemeinde Personalentscheidungen und befindet über bauliche Maßnahmen. Der Kirchenvorstand entsendet zudem die Mitglieder für die Verbandvertretung des Gemeindeverbandes und wählt über Wahlmänner und Wahlfrauen 17 von 25 Mitgliedern des Kirchensteuerrates des Bistums Essen, der über den Haushalt der Diözese entscheidet. Die Mitglieder dieses Gremiums werden von der Gemeinde gewählt, einige auch vom Pfarrer ernannt. Der Pfarrer ist automatisch Vorsitzender des Kirchenvorstandes. Der Kirchenvorstand geht auf die Zeit des Kulturkampfes im 19. Jahrhundert zurück. Damals war er als Organ zur Kontrolle der allgemeinen Verwaltung des Kirchenvermögens durch den Pfarrer eingesetzt worden.

 

Kirchenväter
Ehrentitel für Kirchenlehrer und Kirchenschriftsteller der ersten acht Jahrhunderte, die entscheidend zur Lehre und zum Selbstverständnis des Christentums beigetragen haben.

 

Kirchspiel
das; Bez. für den zu einer Pfarrei gehörenden Bezirk.

 

Kirchweih
die; alljährliches Fest zur Erinnerung an die Einweihung der Kirche, oft in Verbindung mit einem Volksfest (auch: Kirchenmesse, Kirmes, Kermes oder Kerbe).

 

KJG
Abk. für Katholische Junge Gemeinde, kath. Jugendverband.

 

KKV - Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung
Katholischer Sozialverband, 1877 als Katholisch Kaufmännische Vereinigung gegründet. Der KKV verstand sich zunächst als Standesorganisation für den katholischen Kaufmannsstand in Deutschland. Gründungsinitiator ist der aus Alzey (Bistum Mainz) stammende spätere Domkapitular Dr. Friedrich Elz. Der Verband, der seit 1891 seinen Sitz in Essen hat, baute nach und nach für seine Mitglieder Selbsthilfeeinrichtungen (Stellenvermittlung, Krankenkasse, Angestellten- und Sterbegeldversicherung) sowie Einrichtungen der beruflichen Bildung und der Familienerholung auf. 1938 wurde der KKV wie viele andere katholische Verbände von den Nationalsozialisten verboten und erst 1947 wieder begründet. Wegen der veränderten beruflichen Struktur der Mitglieder erfolgte 1965 die Umbenennung in "KKV - Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung". Gleichzeitig öffnete sich der Verband für Frauen. Zu den Mitgliedern zählen neben selbstständigen Kaufleuten vor allem Handwerker, Angehörige freier Berufe und des öffentlichen Dienstes. Der KKV Bundesverband zählt nach eigenen Angaben etwa 11.000 Mitglieder in 115 Ortsgemeinschaften.

 

Klarissen
(lat. Ordo Sanctae Clarae, Abk. OSC); kontemplativer Frauenorden ( Kontemplatin), der nach den Regeln der heiligen Clara von Assisi (1194-1253) lebt. Clara hatte die Ordensgemeinschaft 1212 gemeinsam mit Franz von Assisi gegründet. Die Ordensgemeinschaft, die ein streng zurückgezogenes und beschauliches Leben führt, breitete sich rasch aus. Heute gibt es weltweit rund 16.000 Klarissenklöster.

 

Klaustrum
das (lat. claustrum = "abgeschlossener Raum", "verschlossener Ort"); abgeschlossener Bereich in einer Ordensgemeinschaft.

 

Klausur
die (lat. clausura = "Verschluss", "Einschließung"), Bereich eines Klosters, der von Fremden nicht betreten werden darf.

 

Klerus
der (griech. klïrós = "Los", "Erbteil"); bezeichnet als Sammelbegriff den Stand der Geistlichen, also Diakone, Priester und Bischöfe.

 

Kloster
das (lat. claustrum = "abgeschlossener Raum"); der abgeschlossene Lebens- und Kulturbereich einer Ordensgemeinschaft.

 

KNA
Abk. für Katholische Nachrichten-Agentur; kath. Medienagentur, die vor allem aus dem gesamten Spektrum der Kirche, aber auch über soziale und kulturelle Themen berichtet. Sitz der Zentralredaktion ist Bonn.

 

Koadjutor
der (lat. "Mitgehilfe"). Ein Koadjutor ist ein vom Papst ernannter Bischof, der einem amtierenden Bischof bzw. Erzbischof zur Seite gestellt wird mit dem Recht der Nachfolge. Er muss vom Diözesanbischof zum Generalvikar bestellt werden und unterstützt ihn in der gesamten Leitung der Diözese; er vertritt ihn bei dessen Abwesenheit oder Verhinderung. Kommt es zu einer Sedisvakanz des bischöflichen Stuhls, tritt also der Diözesanbischof zurück oder stirbt, übernimmt der Koadjutor sofort die Leitung der Diözese und ist der neue Bischof. In diesem Fall bleibt das möglicherweise bestehende Wahlrecht des Domkapitels außer Betracht. So wurde zum Beispiel Joseph Höffner am 6. Januar 1969 zum Koadjutor des Erzbischofs von Köln bestellt, um den damals fast erblindeten Kardinal Joseph Frings zu unterstützen.

 

Kollar
das (lat. collaris = "Halstuch"); steifer, schwarz-weißer Halskragen, Bestandteil der Alltagskleidung von Priestern.

 

Kollekte
die (lat. colligere = "zusammenlesen, -sammeln"); Sammlung freiwilliger Spenden zugunsten kirchlicher oder karitativer Zwecke während des Gottesdienstes.

 

Kolpingfamilie
Kolpingwerk.

 

Kolpingwerk
(Internationales Kolpingwerk); katholischer Sozialverband, aus dem 1849 in Köln von dem selig gesprochenen Priester Adolf Kolping gegründeten "Katholischen Gesellenverein" hervor-gegangen. Kolpings Sorge galt den wandernden Handwerks-gesellen, die sich zu Beginn der Industrialisierung oft in wirtschaftlicher Not und großer Orientierungslosigkeit befanden. In den "Gesellenvereinen" baute er mit ihnen zusammen familienhafte Gemeinschaften auf, die Heimat boten und die Chance, sich beruflich und persönlich zu entwickeln. Zugleich trat Kolping für soziale Gerechtigkeit ein. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der "Katholische Gesellenverein" in "Kolpingwerk" umbenannt und zählt heute weltweit über 400.000 Mitglieder. Die Arbeit des Kolpingwerkes vollzieht sich vor allem in Gruppen und so genannten "Kolpingfamilien" auf Pfarr- und Ortsebene.

 

Kommunion
die (lat. communio = "Gemeinschaft"); Bez. für den Empfang der Eucharistie, also des Leibes und Blutes Christi in Gestalt von Brot und Wein. Die Austeilung der Kommunion erfolgt in der Regel während der Eucharistiefeier, der heiligen Messe. Sie ist aber auch außerhalb dieser Feier möglich (Krankenkommunion). Die Form des Kommunionempfangs ist unterschiedlich. Meistens wird nur das heilige Brot, die Hostie, ausgeteilt. Bei Eucharistiefeiern mit kleineren Gruppen ist auch die Kelchkommunion üblich ( Erstkommunion).

 

Kommunionhelfer
Bez. für Laien, die den Priestern während der heiligen Messe bei der Austeilung der Kommunion behilflich sind. Für diesen Dienst brauchen Kommunionhelfer eine besondere Beauftragung des Bischofs.

 

Komplet
die (lat. completare = "vollenden"); das Nachtgebet der Kirche, Stundengebet.

 

Konfession
die (lat. "Bekenntnis"); allg. Bez. für die Zugehörigkeit zu einer bestimmten christlichen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft (z.B. katholisch, evangelisch, reformiert, orthodox).

 

Konfrater
Confrater.

 

Kongregation
die (lat. congregatio = "Versammlung", "Vereinigung");1. Bez. für klösterliche und andere religiöse Gemeinschaften und Vereinigungen. Ihre Mitglieder widmen sich - im Unterschied zu den auf Chorgebet, Gottesdienst, Predigttätigkeit und innerklösterliches Leben ausgerichteten alten Mönchsorden ( Benediktiner, Zisterzienser) oder Bettelorden ( Franziskaner, Dominikaner) - vor allem konkreten Aufgaben außerhalb ihres Klosters. Beispiele sind sozial-karitativ tätige Gemeinschaften (Alexanierbrüder, Barmherzige Schwestern, Hospitalorden, Vinzentinerinnen, franziskanisch geprägte Schwesterngemeinschaften), Kongregationen mit Tätigkeitschwerpunkt Jugendarbeit, Schule und Erziehung (z.B. Maria-Ward-Schwestern, Salesianer Don Boscos, Schulbrüder und Schulschwestern, Ursulinen), Missionskongregationen ( Steyler Missionare und Missionsschwestern, Missionsbenediktiner/-innen, Missionsdominikanerinnen, Herz-Jesu-Missionare) und Gemeinschaften mit neuen seelsorglichen Tätigkeitsschwerpunkten, wie z.B. Volks- und Gemeindemission ( Redemptoristen, Pallottiner, Pallottinerinnen). Heute lautet der gemeinsame Oberbegriff für Orden und Kongregationen "instituta religiosa". 2. Bez. für die zur Römischen Kurie, der Verwaltung der katholischen Kirche, zählenden Zentralbehörden. Die z.Zt. bestehenden neun Kongregationen sind zuständig für: Glaubenslehre, orientalische Kirchen, Gottesdienst und Sakramente, Selig- und Heiligsprechungsverfahren, Bischöfe, Evangelisierung der Völker, Klerus, Institute des gottgeweihten Lebens sowie Seminare und Studieneinrichtungen.

 

Konklave
das (lat. "abgeschlossener Raum"); von der Außenwelt streng abgeschlossener Versammlungsort, in dem die Kardinäle zur Papstwahl ( Papst) zusammenkommen, gemeint sind auch der Wahlvorgang selbst und die Kardinalsversammlung zur Papstwahl. Wahlberechtigt sind alle Kardinäle, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Konklave findet in der Sixtinischen Kapelle statt. Steigt schwarzer Rauch aus dem kleinen Schornstein des Ziegeldaches der Kapelle auf, ist ein Wahlgang fehlgeschlagen, weißer Rauch und Glockengeläut zeigen an, dass ein neuer Papst gewählt wurde.

 

Konkordat
das (lat. concordatum = "Vereinbarung", "Übereinkunft"); völkerrechtlicher Vertrag (Staatskirchenvertrag) zwischen der katholischen Kirche ( Heiliger Stuhl) und einem Staat. Ziel ist es, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche rechtlich zu ordnen. Der Vertrag enthält z.B. Regelungen über den Austausch von Botschaftern, die Einrichtung einer Nuntiatur, den Religionsunterricht an den Schulen, die Einrichtung von theologischen Fakultäten, die Seelsorge beim Militär oder in Krankenhäusern. In Deutschland gelten neben dem Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 verschiedene Konkordate mit einzelnen Bundesländern. Nach wie vor gültig sind auch das Konkordat mit dem Freistaat Preußen ( Preußen-Konkordat) von 1929, das Bayerische Konkordat von 1924, und das Badische Konkordat von 1932, die insbesondere Regelungen über die Besetzung von Bischofsstühlen enthalten.

 

Konsekration
die (lat. consecratio = "Weihe", "Heiligung"); liturgische Weihehandlung (z.B. Altar- oder Kirchenweihe). In der Eucharistiefeier ist die Wandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Christi gemeint. Konsekrierte Hostien werden im Tabernakel aufbewahrt.

 

Konsistorium
das (lat. consistere = "zusammenstehen"), die Konsistorien; Versammlung der Kardinäle unter Vorsitz des Papstes. Das Kirchenrecht (Kanon 353) unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Konsistorien. Zu einem außerordentlichen Konsistorium beruft der Papst alle Kardinäle ein. Zu einem ordentlichen Konsistorium kann er alle oder aber "zumindest die in Rom anwesenden" einberufen. Das Kirchenrecht unterscheidet auch zwischen zwei Formen von ordentlichen Konsistorien. Das am häufigsten stattfindende gilt "besonders feierlichen Akten", wie einer Kanonisierung (Selig- oder Heiligsprechung), der Verleihung des Palliums an Erzbischöfe oder der Kreierung (Ernennung) neuer Kardinäle. Die andere Form des ordentlichen Konsistoriums, die während der Amtszeit von Papst Johannes Paul II. (1978-2005) nicht einmal stattfand, soll nach dem Kirchenrecht einberufen werden, damit die Kardinäle "schwerwiegende Angelegenheiten, die jedoch regelmäßiger anstehen", beraten können. "Wenn besondere Erfordernisse der Kirche oder die Behandlung schwerwiegenderer Angelegenheiten dies ratsam erscheinen lassen", kann der Papst ein außerordentliches Konsistorium einberufen. Während der Amtszeit von Papst Johannes Paul II. fanden folgende außerordentliche Konsistorien mit folgenden Themen statt: November 1979: die Reform der Römischen Kurie; Kirche und Kultur, die Finanzen des Heiligen Stuhls - November 1982: die Reorganisation der Römischen Kurie mit besonderer Berücksichtigung der Vatikan-Bank; die Revision des Kodex des kanonischen Rechts - November 1985: die Reform der Römischen Kurie - April 1991: Bedrohungen für das menschliche Leben, vor allem durch Abtreibung; das Problem neuer religiöser Sekten - Juni 1994: Vorbereitungen für das Heilige Jahr 2000 und seinen Ablauf; Bericht über die ökumenischen Beziehungen; das Internationale Jahr der Familie; der sinnvollere Einsatz von pensionierten Bischöfen.

 

Kontemplation
die (lat. contemplatio = "Betrachtung"); meditatives Betrachten, das "Sichversenken" in Wort und Werk Gottes.

 

Konvent
der (aus lat. conventus = "Zusammenkunft", "Versammlung"); 1. Versammlung aller stimmberechtigten Mitglieder eines Klosters; 2. Bez. auch für das Kloster selbst und die Gemeinschaft eines Klosters.

 

Konventuale
der; 1. stimmberechtigtes Klostermitglied; 2. Minoriten.

 

Konversion
die (lat. conversio = "Umkehrung", "Umwandlung"); der Übertritt von einer Konfession oder Religion zu einer anderen.

 

Konvikt
das (lat. convictus = "Tischgesellschaft"); Bez. für das Wohnheim von Theologiestudenten.

 

Konzelebration
die (lat. "Mitfeier"); gemeinsame Eucharistiefeier mehrerer Priester; Zeichen der Gemeinschaft der Priester untereinander und mit dem Bischof als Nachfolger der Apostel.

 

Konzil
das (lat. concilium = "Versammlung"); Versammlung von Bischöfen. Eine Bischofsversammlung unter Vorsitz des Papstes, die Fragen berät, die die ganze Kirche betreffen, nennt man ein ökumenisches Konzil (griech. ökumen = "auf den ganzen Erdkreis bezogen"). Die katholische Kirche zählte bisher 21 Konzile. Das letzte, das Zweite Vatikanische Konzil fand von 1962 bis 1965 statt ( Vatikanische Konzile).

 

Kooperator
der; vicarius cooperator.

 

Kosmas und Damian, Heilige
Nach der Legende waren die aus Kleinasien stammenden Brüder Kosmas und Damian Ärzte, die zur Zeit der Verfolgung durch Kaiser Diokletian (* ca. 240 in Dalmatien, † 3. Dezember 313 in Salona) den Märtyrertod erlitten. Ihre Verehrung lässt sich ab dem 5. Jahrhundert nachweisen. Bischof Altfrid von Hildesheim brachte Mitte des 9. Jahrhunderts Reliquien der beiden Heiligen nach Essen und Hildesheim. Bei der Gründung des Stiftes Essen wurden Kosmas und Damian neben der allerheiligsten Dreifaltigkeit und der Gottesmutter zu Patronen des Stiftes und der Stiftskirche erhoben. Noch heute sind die beiden Heiligen, deren Gedenktag am 26. September begangen wird, die Patrone der Kathedralkirche zu Essen und die Stadtpatrone von Essen.

 

Krankensalbung
Die Krankensalbung ist eines der sieben Sakramente in der katholischen Kirche. Der Priester legt dem Kranken die Hände auf, salbt ihn mit Öl und spricht ihm zeichenhaft das von Christus verkündete Heil zu, vor allem die Befreiung von der Sünde. Die Krankensalbung soll Stärkung und Linderung sowie das Vertrauen auf den Beistand Christi schenken. Volkstümlich wird die Krankensalbung immer noch als "Letzte Ölung" bezeichnet, da sie lange Zeit nur Sterbenden gespendet wurde. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wird die Krankensalbung aber als ein Sakrament für schwer Erkrankte verstanden. Sie kann mehrmals im Leben empfangen werden - und zwar schon vor einer schwierigen Operation oder auch schon bei ersten Anzeichen einer schweren Erkrankung.Gültig spenden kann das Sakrament laut kirchlichem Gesetzbuch nur ein Priester. Er salbt Hände und Stirn des Kranken mit reinem Olivenöl, das jedes Jahr in einer eigenen Messfeier in der Karwoche vom Bischof geweiht wird. Dabei spricht er die Spendeformel: "Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf."

 

Krankenöl
Heilige Öle.

 

Kreisdechant
Stadtdechant.

 

Kreuz
das (aus lat. crux = "Marterholz"); das wichtigste aller christlichen Symbole und Zeichen, verweist auf das durch Gott im Tod und in der Auferstehung Jesu Christi gewirkte Heil. Es gehört zur Ausstattung jeder Kirche, hängt in Wohnungen, schmückt Grabstätten oder steht an Wegen.

 

Kreuzgang
Ein überdachter Gang um den quadratisch oder rechteckig angelegten Hof einer Kirche oder einer Klosteranlage. Er verbindet die Kirche mit den Wohnräumen des Klosters bzw. der Kirche und war und ist Begräbnisstätte für Mönche, Nonnen oder Domherren.

 

Kreuzweg
Im Gedenken an den Leidensweg Jesu vom Haus des Pilatus bis zur Kreuzigungsstätte Golgatha wurden seit dem Mittelalter an Wegen und in Kirchen Kreuzwege errichtet; in 14 Stationen wird das Leiden Jesu von der Gefangennahme bis zur Grablegung dargestellt. Manche neuere Kreuzwege haben als 15. Station die Auferstehung angefügt.

 

Kreuzzeichen
Seit dem Ende des 2. Jh. bekannter Brauch, sich selbst oder andere zu segnen. Die Kirche kennt das "große" Kreuzzeichen (mit ausgestreckter Hand Stirn, Brust und Schultern berühren) und das "kleine" Kreuzzeichen (mit dem Daumen allein, je ein Kreuzzeichen auf Stirn, Mund und Brust). Die Worte, die beim Kreuzzeichen gesprochen werden, lauten: "Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen."

 

Krummstab
der (auch: Bischofsstab, Hirtenstab). Der Krummstab gehört zu den Insignien, die dem Bischof oder Abt als Zeichen seiner besonderen Würde und als Symbol seines Hirtenamtes vorbehalten ist. Der bis zur Schulterhöhe reichende Stab besteht aus einem Schaft (zumeist aus Holz) und der an seinem oberen Ende anschließenden Krümme, die oft künstlerisch gestaltet ist.

 

Kruzifer
der (lat. crux = "Kreuz", ferre = "tragen"); Bez. für den Messdiener, der bei einem Gottesdienst das Kreuz trägt.

 

Kruzifix
das (lat. "ans Kreuz geheftet"); plastische Darstellung des gekreuzigten Christus am Kreuz.

 

Krümme
die; Bez. für einen gebogenen, oft künstlerisch gestalteten Teil des Krummstabes (Bischofsstab).

 

Krypta
die (griech. kr´yptein = "verbergen"); unterirdischer, kellerartiger Raum in einer Kirche, barg in frühchristlicher Zeit das Grab des Märtyrers unter dem Altar der ihm geweihten Kirche; später auch Grabstätte geistlicher Würdenträger, insbesondere von Bischöfen.

 

Kulturkampf
Allg. Bez. für die Auseinandersetzungen zwischen dem 1871 gegründeten Deutschen Reich und der katholischen Kirche, in deren Folge das Verhältnis zwischen Staat und Kirche (z.B. im Schulwesen und in der Ehegesetzgebung) neu bestimmt wurde. Dahinter stand der grundlegende Konflikt zwischen dem sich entwickelnden modernen Staat und der vom Traditionalismus geprägten katholischen Kirche. Vor allem in Preußen wurde der Kulturkampf mit besonderer Schärfe geführt. Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck wollte den politischen Einfluss der katholischen Kirche brechen. In der 1870 gegründeten Zentrumspartei sah er vor allem eine politische Kraft, mit der sich der Papst in die Angelegenheiten des weithin protestantisch geprägten neuen Deutschen Reiches einmischen wollte. So verbot er z.B. 1872 mit dem "Jesuitengesetz" die Tätigkeit des Jesuitenordens. 1875 wurden mit dem so genannten "Brotkorbgesetz" alle staatlichen Leistungen an die katholische Kirche eingestellt und fast alle Klostergemeinschaften (außer den krankenpflegenden) aufgelöst. Mit dem "Zivilehegesetz" führte das Deutsche Reich im gleichen Jahr die pflichtmäßige Zivilehe ein. Der starke Stimmenzuwachs für die Zentrumspartei veranlasste Bismarck mit Papst Leo XIII. (1878-1903) Verhandlungen aufzunehmen. Mit den "Friedensgesetzen" von 1886 und 1887 wurde der Kulturkampf formell beendet.

 

Kurat
der (lat. cura = "Sorge", "Fürsorge"); Bez. für den geistlichen Leiter von Pfadfindergruppen.

 

Kurie
die (lat. curia = "Fürstenhof", "[päpstliche] Regierung"); kirchliche Verwaltungsbehörden. Seit dem 11. Jh. Bez. für die Gesamtheit der kirchlichen Behörden, durch die der Papst die Kirche leitet, deshalb auch: Römische Kurie. Zur Römischen Kurie gehören seit der Kurienreform im Jahr 1988 fünf Behördengruppen: das Staatssekretariat, geleitet vom Kardinalstaatssekretär, neun Kurienkongregationen, drei Gerichtshöfe (Apostolische Signatur, oberster Gerichtshof und höchstes Verwaltungsgericht, u.a. zuständig für die richtige Anwendung des kirchlichen Rechts; die Rota Romana, zuständig u.a. als letzte Instanz für Eheannulierungen; die Apostolische Pönitentiarie, zuständig für Bußfragen), elf Päpstliche Räte und drei Ämter (u.a. die Vermögensverwaltung des Heiligen Stuhls). Mit der Römischen Kurie verbunden sind verschiedene Institutionen, darunter das Vatikanische Archiv, die Vatikanische Bibliothek und Radio Vatikan.

 

Kurienkardinal
Bez. für Kardinäle, die in der Römischen Kurie ein Amt bekleiden, z.B. eine Kurienkongregation leiten.

 

Kurienkongregation
die (früher: Kardinalskongregation); einem Ministerium vergleichbare, für die ganze Kirche zuständige Behörde der Römischen Kurie; sie wird von einem Kardinalpräfekten geleitet. Heute bestehen neun Kurienkongregationen: für die Glaubenslehre, für die Ostkirchen, für den Gottesdienst und die Sakramente, für die Evangelisation der Völker, für die Bischöfe, für den Klerus, für die Ordensleute und Säkularinstitute, für das katholische Bildungswesen und für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren.

 

Kutte
die (lat. cotta = "Mönchsgewand") übliche Bez. für die Ordenskleidung; gew. ist die bis auf die Füße reichende langarmige Tunika mit Leder- oder Strickgürtel gemeint.

 

Kyrie eleison
das (griech. kyrios = "Herr" und eleein = "erbarmen"); "Herr, erbarme Dich", Gebetsruf der Gemeinde in der heiligen Messe.

 

Küster
der (lat. custos = "Wächter"); auch: Sakristan, Messner, Kirchner; kirchlicher Angestellter, der für die Pflege der Kirche und die Vorbereitung des Gottesdienstes zuständig ist.

 

Königsteiner Erklärung
Die 1968 von den deutschen Bischöfen veröffentlichte König-steiner Erklärung war eine Reaktion auf die am 25. Juli 1968 veröffentlichte Enzyklika (Lehrschreiben) "Humanae Vitae" von Papst Paul VI. (1963-1978), die weithin Ratlosigkeit unter deutschen Katholiken auslöste. Danach muss jeder eheliche Akt für die Zeugung neuen Lebens offen sein, und darum sei "jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzuges des ehelichen Aktes darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern", wie es in dem Lehrschreiben heißt. Ohne der Enzyklika zu widersprechen oder ihre Verbindlichkeit zu bezweifeln, machten die Bischöfe in ihrer gemeinsamen Erklärung jedoch deutlich, dass eine abweichende verantwortliche Gewissensentscheidung in der Frage der Empfängnisverhütung grundsätzlich möglich sei. Der entscheidende Satz in der Königsteiner Erklärung, die die Bischöfe als pastorale Hilfe verstanden, lautet: "Wer glaubt, so denken zu müssen (also anders als in dem päpstlichen Lehrschreiben dargelegt, d.Red.), muss sich gewissenhaft prüfen, ob er - frei von subjektiver Überheblichkeit und voreiliger Besserwisserei - vor Gottes Gericht seinen Standpunkt verantworten kann."