Oberin
die; Vorsteherin eines Frauenklosters; eine Provinzoberin leitet eine Ordensprovinz, eine Generaloberin die gesamte Ordensgemeinschaft.

 

OCarm.
Abk. für Ordo Fratrum Beatae Mariae Virginis de Monte Carmelo, Karmeliten, Karmelitinnen (Ordo Carmelitarum), kath. Männer- bzw. Frauenorden.

 

OCart.
Abk. für Ordo Cartusiensis, Kartäuser, kath. Männerorden.

 

OCD
Abk. für Ordo Fratrum Discalceatorum Beatae Mariae Virginis de Monte Carmelo (Unbeschuhte Karmeliten), kath. Männerorden.

 

OCist
Abk. für Ordo Cisterciensis, Zisterzienser, Zisterzienserinnen, kath. Männer- bzw. Frauenorden.

 

OCSO
Abk. für Ordo Cisterciensium Strictioris Observantiae (Zisterzienser der strengen Oberservanz), Trappisten, kath. Männerorden.

 

Offizial
der (lat. officium = "Amt"); Bez. für den vom (Erz-)Bischof eingesetzten Leiter des kirchlichen Gerichts ( Offizialat) eines Bistums.

 

Offizialat
das (lat. officium = "Amt"). Das Bischöfliche Offizialat ist als kirchliches Gericht zuständig für alle kirchlichen Streit-, Straf- und Feststellungssachen (Eheverfahren). Es ist eine eigene, weisungsunabhängige Behörde. Sie wird geleitet vom Offizial, der Priester sein muss. Die Haupttätigkeit des Offizialates ist die Rechtsprechung in Ehesachen. Mehr als zwei Drittel der Verfahren gehen im Sinn des Klagebegehrens aus, das heißt, Ehen werden als nichtig erklärt. Nach Lehre der Kirche ist die sakramentale Ehe unauflöslich. Das kirchliche Gericht kann daher nur prüfen, ob eine Ehe gültig zustande gekommen ist und ob bei der kirchlichen Trauung alle Voraussetzungen für eine gültige Eheschließung vorhanden waren. Nicht gültig zustande gekommen ist eine Ehe etwa, wenn einer der Partner die Unauflöslichkeit der Ehe oder Kinder ausschließt. Im gerichtlichen Verfahren geht es somit nicht darum zu prüfen, wer schuldig am Scheitern der Ehe ist, sondern ob die Ehe aus dem in der Klage genannten Grund bei der kirchlichen Trauung ungültig geschlossen wurde. Regelmäßig müssen in erster Instanz positiv entschiedene Verfahren von einem Gericht zweiter Instanz (für das Bistum Essen das Metropolitangericht Köln) bestätigt werden. Wenn zwei Gerichte die Ehe aus dem gleichen Grund für nichtig erklärt haben, sind die Partner frei, eine neue Ehe in der Kirche zu schließen. Bei Ehenichtigkeitsverfahren bestellt der Offizial einen Gerichtshof von drei Richtern, von denen mindestens zwei Priester sein müssen. In jedem Verfahren wirkt ein "Ehebandverteidiger" mit, der alles vorträgt, was für die Gültigkeit der Ehe spricht. Die Parteien können Anwälte bestellen, die die nötigen Kenntnisse des Ehe- und Prozessrechts nachweisen und beim kirchlichen Gericht zugelassen sein müssen.

 

OFM
Abk. für Ordo Fratrum Minorum, Franziskaner, kath. Ordensgemeinschaft.

 

OFMCap
Abk. für Ordo Fratrum Minorum Cappucinorum, Kapuziner, kath. Ordensgemeinschaft.

 

OMI
Abk. für Congregatio Missionariorum Oblatorum B.M.V., (Oblaten der makellosen Jungfrau Maria), Hünfelder Oblaten, kath. Männerorden.

 

OP
Abk. für Ordo Praedicatorum, Dominikaner, kath. Ordensgemeinschaft.

 

OPraem
Abk. für Candidus et Canonicus Ordo Praemonstratensis, Prämonstratenser-Chorherren, kath. Männerorden.

 

Opus Dei
das (lat. "Werk Gottes"); 1928 von dem spanischen Priester Josemaría Escrivá de Balaguer y Albas (*1902, †1975) in Madrid gegründete geistliche Gemeinschaft für Männer, 1930 folgte die Gründung des weiblichen Zweigs der Gemeinschaft. Zum Selbstverständnis der Mitglieder des Opus Dei gehört es, "Christus nachzufolgen, nach dem Evangelium zu leben und seine Botschaft bekannt zu machen". Ziel des Werkes ist es, "unter den Christen aller sozialen Stellungen ein ganz mit dem Glauben übereinstimmendes Leben mitten im normalen Alltag" zu fördern. Zu diesem Zweck bietet es seinen Mitgliedern "geistliche Bildung und seelsorgliche Betreuung" an. Das Opus Dei unterscheidet sich von anderen Werken durch seine straffe Organisation. Die Vollmitglieder ("Numerarier") verpflichten sich zur Ehelosigkeit, legen aber anders als Mitglieder von Orden keine Gelübde ab. 1982 erhob Papst Johannes Paul II. das Opus Dei zur Personalprälatur, eine bislang einmalige Rechtsform innerhalb der katholischen Kirche. Dadurch unterstehen die Priester des Opus Dei nicht mehr der Aufsicht des jeweiligen Ortsbischofs. Das Opus Dei, dessen Gründer von Papst Johannes Paul II. (1978-2005) 1992 selig und 2002 heilig gesprochen wurde, zählt nach eigenen Angaben weltweit über 80.000 Mitglieder, darunter über 1.700 Priester.

 

Orden
der (lat. ordo = "Ordnung", "Stand"); 1. eine geistliche Lebensgemeinschaft (Ordensgemeinschaft) von Männern bzw. Frauen, die sich bestimmten festen Regeln (Ordensregeln) unterwerfen. Mitglieder von christlichen Ordensgemeinschaften legen nach einer Vorbereitungszeit ( Noviziat) die Gelübde der Armut, Ehelosigkeit und Keuschheit ab. In der westlichen Kirche wird zwischen verschiedenen Formen des Ordenslebens unterschieden: Mönchsorden (auch: monastische Orden, z.B. Benediktiner, Zisterzienser, Trappisten, Kartäuser); Bettelorden ( Franziskaner, Dominikaner); Regularkanoniker ( Prämonstratenser, Augustiner Chorherren); Regularkleriker ( Jesuiten), klerikale Kongregationen ( Steyler Missionare), Laienkongregationen ( Opus Dei) sowie die Ritterorden ( Malteser Ritterorden, Deutscher Orden, Ritter vom Heiligen Grab zu Jerusalem); 2. Päpstliche Orden und Ehrenzeichen.

 

Orden vom Goldenen Sporn
Der Orden vom Goldenen Sporn wird nur in einer Klasse ver-liehen. Das Stiftungsjahr ist unbekannt, Papst Pius X. (1903-1914) hat ihn 1905 erneuert. Der Orden besteht aus einem goldenen Malteser-Kreuz (gelb emailliert) darunter einen kleinen goldenen Sporn. Die Rückseite enthält die Jahresangabe MDCCCCV und die Inschrift "Pius X restituit". Dazu gehört ein kleines versilbertes Abzeichen. Für den Orden wurde eine Höchstzahl von 1.000 Rittern festgelegt. Er wird nur ausgewählten Persönlichkeiten verliehen. Päpstliche Orden und Ehrenzeichen.

 

Orden vom Heiligen Grab
Päpstlicher Ritterorden, der anders als der Malteserorden und der Deutsche Orden nicht aus der Zeit der Kreuzzüge stammt. Er verdankt seinen Ursprung dem seit dem 14. Jahrhundert belegten Brauch, am Ort von Tod und Auferstehung Jesu Christi den Ritterschlag zu empfangen. Der Franziskaner-Orden als Wächter des Heiligen Grabes in Jerusalem hielt dieses Brauchtum kraft der Vollmacht und Förderung durch die Päpste über Jahrhunderte hinweg lebendig. Seine jetzige Ordnung erhielt der Ritterorden vom Heiligen Grab im Jahre 1868 durch Papst Pius IX. (1846-1878). Der Ritterorden gelangte weit über Europa hinaus zu großer Blüte. Unter den Päpsten des 20. Jahrhunderts bekam er neue Statuten und auch seine kirchenrechtliche Verankerung. Fundament des Ordens ist die christliche Lebensführung seiner Mitglieder in besonderer Treue zu Kirche und Papst. Der Orden zählt heute weltweit 20.000 Mitglieder in 50 so genannte Statthaltereien. An der Spitze des Ritterordens, der seinen Sitz in Rom hat, steht ein Kurienkardinal als "Kardinalgroßmeister". Der Lateinische Patriarch von Jerusalem ist der "Großprior". Die einzelnen Statthaltereien werden von einem Statthalter geleitet, der dem Laienstand angehört. Die geistliche Leitung liegt in den Händen eines Diözesanbischofs als "Großprior" der Statthalterei. In Deutschland gehören dem Ritterorden rund 1.100 Mitglieder an: 170 Damen und 930 Ritter, unter ihnen etwa 100 Geistliche. Unterteilt ist die Statthalterei in sechs Ordensprovinzen bzw. 35 regionale Komtureien, an deren Spitze jeweils ein "Präsident" bzw. ein "Leitender Komtur" steht. Die Aufnahme in den Orden erfolgt durch den Ritterschlag während der Investitur. Kennzeichen des Ordens vom Heiligen Grab ist das rote fünffache "Jerusalemkreuz".

 

Ordensrat im Bistum Essen
Der Ordensrat im Bistum Essen besteht seit dem 4. Juli 2005. Darin haben sich die Orden, Säkularinstitute und Gesellschaften des Apostolischen Lebens zusammengeschlossen, die Mitglied der "Arbeitsgemeinschaft der Ordensfrauen im Bistum Essen" und der "Interessenvertretung der Männerorden im Bistum Essen" sind. Sie wollen damit vermehrt Kontakte untereinander pflegen, einander helfen und sich gegenseitig in ihrem Glaubensleben und ihrer Berufung bestärken. In einer jährlichen Diözesanversammlung werden unter anderem der Vorstand gewählt sowie konkrete Aufgaben des Ordensrates beraten und festgelegt. Jeder Orden, jedes Säkularinstitut und jede Gesellschaft des Apostolischen Lebens mit Mitgliedern im Bistum Essen kann dem Ordensrat beitreten.

 

Ordensschwester
Mitglied einer weiblichen Ordensgemeinschaft. Häufig werden Ordensschwestern auch als Nonnen bezeichnet. Das trifft jedoch nur für Mitglieder so genannter monastischer Orden zu. Die männliche Entsprechung zur Nonne ist der Mönch.

 

Ordinariat
das (lat. episcopus ordinarius = Diözesanbischof, als Inhaber der obersten Hirtengewalt einer Diözese); Bez. für die zentrale Verwaltungsbehörde eines Bistums. Das Bischöfliche Ordinariat wird geleitet vom Generalvikar (daher heißt das Ordinariat in vielen Diözesen auch Generalvikariat).

 

Ordinarius
der (lat. episcopus ordinarius); Bez. für den Diözesanbischof, als dem Inhaber der obersten Hirtengewalt einer Diözese.

 

Ordination
die (lat. ordinatio = "Einsetzung in ein Amt"); in der katholischen Kirche Bez. für das Weihesakrament (ordinatio sacerdotalis = "Priesterweihe").

 

Ornat
der (lat. ornatus = "Ausrüstung", "schmuckvolle Kleidung"); Bez. für die Amtstracht kirchlicher Würdenträger.

 

Orthodoxe Kirchen
(griech. orthódoxos = "rechtgläubig") Als orthodoxe Kirchen oder auch Ostkirchen werden bis heute alle christlichen Kirchen bezeichnet, die im früheren griechischen Kulturraum entstanden oder von dort durch Mission gegründet wurden. Die Rivalität zwischen den beiden Teilen des Römischen Reiches (mit den Hauptstädten Rom und Konstantinopel) wirkten sich auch auf kirchlichem Gebiet aus. Infolge kirchenpolitischer Konflikte kam es 1054 zu einer Kirchenspaltung ( Schisma) und damit zur Trennung zwischen der lateinischen Kirche und den vier ostkirchlichen Patriarchaten Konstantinopel, Alexandria, Antiochia und Jerusalem. Die orthodoxen Kirchen bilden heute nach der katholischen Kirche weltweit die zweitgrößte christliche Konfession.

 

OSA
Abk. für Ordo Sancti Augustini, Augustiner, kath. Ordensgemeinschaft.

 

OSB
Abk. für Ordo Sancti Benedicti, Benediktiner, kath. Ordensgemeinschaft.

 

OSC
Abk. für Ordo Sanctae Clarae, Klarissen, kath. Frauenorden.

 

OSF
Abk. für Ordo Sancti Francisci, Franziskanerinnen, kath. Frauenorden.

 

OSFS
Abk. für Institutum Oblatorum S. Francisci Salesii, Oblaten des Hl. Franz von Sales, kath. Männerorden.

 

OSM
Abk. für Ordo Servorum Mariae, Serviten, kath. Ordensgemeinschaft.

 

OSPPE
Abk. für Ordo Sancti Pauli Primi Eremitae, Pauliner, kath. Männerorden.

 

Osservatore Romano, L'
(ital. "Der römische Beobachter"); 1861 gegründete Tageszeitung des Vatikanstaates, halbamtliches Informationsorgan des Heiligen Stuhls. Sie enthält Verlautbarungen des Papstes und der Kurienkongregationen, Nachrichten aus der Politik und der katholischen Weltkirche und dokumentiert Predigten und Ansprachen des Papstes. Neben der in italienischer Sprache erscheinenden Originalausgabe erscheint der L'Osservatore Romano wöchentlich in sechs weiteren Sprachen (deutsch, französisch, spanisch, englisch, portugiesisch und polnisch). Diese Ausgaben enthalten Übersetzungen der Originalausgabe aber auch eigene redaktionelle Beiträge.

 

OSsR
Abk. für Ordo Sanctissimi Redemptoris, Redemptoristinnen, kath. Frauenorden.

 

Ostensorium
das (lat. ostendere = "zeigen"); kostbares liturgisches Gefäß, in der eine geweihte Hostie oder auch Reliquie eingesetzt und den Gläubigen - insbesondere bei Prozessionen - gezeigt wird (andere Bez. für Monstranz).

 

Osterfestberechnung
Der Termin des Osterfestes richtet sich nach dem jüdischen Passahfest, das jeweils am Tag des ersten Frühlingsvollmonds gefeiert wird. Ostern ist jeweils am Sonntag danach. Das Osterfest und alle Feste, die von Ostern abhängig sind, also Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Dreifaltigkeitssonntag und Fronleichnam werden deshalb bewegliche Feste genannt. Im 19. Jahrhundert entwickelte C. F. Gauß seine "Osterformel" zur Ermittlung des Osterfestes. Das früheste Osterdatum ist nach dieser Berechnung der 22. März, das letzte der 25. April, so dass es insgesamt 35 verschiedene Ostertermine gibt.

 

Osterkerze
Eine große, häufig schön verzierte Kerze, die bei der Feier der Osternacht (Nacht vom Karsamstag zum Ostersonntag) am Osterfeuer vor der Kirche entzündet wird. Während der Osterzeit, die bis Pfingsten dauert, steht die Osterkerze im Altarraum und wird während der Gottesdienste entzündet. Danach soll sie als österliches Symbol beim Taufbrunnen oder in der Taufkapelle aufgestellt werden. Um die Verbindung von Ostern und Taufe auszudrücken, werden bei der Taufe die Taufkerzen der Neugetauften an der Osterkerze entzündet.

 

Ostern
An Ostern feiern die Christen die Auferstehung Jesu Christi. Es ist das älteste und höchste Fest im Kirchenjahr. Liturgischer Höhepunkt ist die Feier der Osternacht. Das Osterfest ist aus dem jüdischen Passhafest (auch: Pascha oder Pessach) hervorgegangen. An ihm feiern die Juden die Befreiung der Israeliten aus ägyptischer Gefangenschaft. Viele Sprachen haben den aramäischen Namen dieses jüdischen Festes für das Osterfest übernommen. Die Herkunft des deutschen Wortes Ostern ist nicht geklärt. Der wohl älteste literarische Beleg für "Ostern" findet sich beim Kirchenlehrer Beda Venerabilis (*647, †735) mit "Eostro". Das Wort bedeutet "Morgenröte". Seit dem Konzil von Nizäa im Jahre 325 wird Ostern am Sonntag nach dem ersten Frühjahrsvollmond gefeiert. Da die orthodoxe Kirche der Kalenderreform unter Papst Gregor XIII. (1572-1585) im Jahr 1582 nicht folgte, feiern Ost und West zumeist an unterschiedlichen Tagen. Osterfestberechnung. Im Zusammenhang mit Ostern gibt es zahlreiche Bräuche. Der bekannteste ist, bemalte Eier zu verschenken. Das Ei ist in den meisten Kulturen ein Symbol für Fruchtbarkeit und neues Leben. Es soll Zeichen dafür sein, dass durch die Auferstehung neues Leben möglich wird.

 

Osternacht
Die Nacht zwischen Karsamstag und Ostersonntag, in der die Christen die Auferstehung Jesu Christi von den Toten feiern. Die Feier der Osternacht, die am späten Abend vor dem Osterfest oder am frühen Ostermorgen stattfinden kann, beginnt außerhalb der Kirche mit einem Osterfeuer, an dem die Osterkerze entzündet wird. Die Osterkerze wird mit dem Ruf "Lumen Christi" ("Licht Christi") in die dunkle Kirche getragen, danach singt der Priester oder Diakon das "Exsultet", einen feierlichen Lobgesang. Zuvor schon entzünden auch die Gläubigen ihre Kerzen am Licht der Osterkerze. Im anschließenden Wortgottesdienst folgen zunächst mindestens drei Lesungen aus dem Alten Testament, darunter der Bericht aus dem 2. Buch Mose vom Durchzug der Israeliten durch das Rote Meer aus der Sklaverei in die Freiheit. Unter Glockengeläut wird das Gloria gesungen, das Tagesgebet gesprochen und nach der Osterepistel das Halleluja angestimmt. Es folgt das Evangelium von der Auferstehung Jesu Christi. Nach der Predigt schließt sich die Tauffeier an, an dessen Ende die bereits getauften Gläubigen ihr Taufbekenntnis erneuern und mit dem geweihten Wasser besprengt werden. Höhepunkt und Abschluss der Osternachtliturgie ist die anschließende Eucharistiefeier.

 

Ostkirchen
Orthodoxe Kirchen.

 

OSU
Abk. für Ordo Sanctae Ursulae, Ursulinen, kath. Frauenorden.

 

OT
Abk. für Ordo Fratrum Domus Hospitalis Sanctae Mariae Teutonicorum in Jerusalem, Deutscher Orden.

 

OVM
Abk. für Ordo de Visitatione Beatae Mariae Virginis, Schwestern von der Heimsuchung Mariä (Salesianerinnen), kath. Frauenorden.

 

Ökumene
die (auch: Oekumene), (griech. "die ganz bewohnte Erde"). Mit Ökumene ist das Bemühen um die Einheit der verschiedenen christlichen Kirchen gemeint. Die ökumenische Bewegung ging von der evangelischen Kirche aus und führte 1948 in Amsterdam zur Gründung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK), auch Weltrat der Kirchen genannt. Ihm gehören über 330 verschiedene Mitgliedskirchen an. Die katholische Kirche trat mit Beginn des Zweiten Vatikanischen Konzils in den ökumenischen Dialog ein. Sie unterhält offizielle Beziehungen zum ÖRK, ist aber nicht dessen Mitglied.

 

Österliche Bußzeit
Fastenzeit.