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ZdK Abk. für Zentralkomitee der deutschen Katholiken.
Zehn Gebote Als Zehn Gebote (auch: Dekalog) werden die Gebote bezeichnet, die Moses auf dem Berg Sinai von Gott auf zwei Steintafeln (Gesetzestafel) empfing. Die Zehn Gebote sind im Alten Testament in zwei weitgehend übereinstimmenden Fassungen (Ex 20,2-17; Dtn 5,6-21) überliefert und enthalten eine Liste religiöser und ethischer Regeln, die im Judentum und im Christentum eine grundlegende Bedeutung haben. Die Kurzfassung der Zehn Gebote nach dem Katechismus der katholischen Kirche lautet: Ich bin der Herr, dein Gott. 1. Du sollst keine anderen Götter neben mir haben. 2. Du sollst den Namen Gottes nicht verunehren. 4. Du sollst Vater und Mutter ehren. 5. Du sollst nicht töten. 6. Du sollst nicht ehebrechen. 7. Du sollst nicht stehlen. 8. Du sollst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen. 9. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau. 10. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Gut.
Zelebrant der (lat. celebrare = "festlich begehen", "feiern"); Bez. für den Priester, der dem Gottesdienst vorsteht.
Zentralkomitee der deutschen Katholiken (Abk. ZdK). Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken ist die oberste Vertretung der katholischen Laien. Das Gremium sieht es als seine Aufgabe an, die gesellschaftliche Entwicklung zu beobachten und die Anliegen der Katholiken öffentlich zu vertreten. Zudem berät das ZdK die Deutsche Bischofskonferenz und vertritt katholische Interessen auf internationaler Ebene. Das ZdK ist aus dem 1868 gebildeten Zentralkomitee zur Vorbereitung der Deutschen Katholikentage hervorgegangen und ist für die Planung und Organisation dieser Veranstaltungen verantwortlich. Organe des ZdK sind neben der Vollversammlung der Präsident, das Präsidium und der Hauptausschuss. Für zehn Sachbereiche gibt es eigene Sprecher. Zur jährlich zweimal tagenden Vollversammlung gehören je drei Laienvertreter der 27 deutschen Diözesen und drei Delegierte für die Militärseelsorge. 97 Mitglieder repräsentieren katholische Organisationen, Verbände, Initiativen und geistliche Gemeinschaften. Zudem sind 45 Personen des öffentlichen Lebens, die alle vier Jahre von der Vollversammlung gewählt werden, Mitglied im ZdK.
Ziborium das (lat. ciborium = "metallener Becher"); seit dem Mittelalter Bezeichnung für das Gefäß zur Aufbewahrung der Hostien (Hostienkelch).
Zingulum das (lat. cingulum = "Gürtel"); 1. Gürtel(schnur) bei Ordensgewändern; 2. die (seidene) Gürtelbinde der Soutane (langes Obergewand der Priester); 3. Gürtel(schnur) für die Albe.
Zisterzienser (lat. Ordo Cisterciensis, Abk. OCist); kath. Ordensgemeinschaft (Männer- und Frauenorden), der Ordensname leitet sich her von dem 1098 durch Robert von Molesme gegründeten Benediktinerkloster Cîteaux (lat. Cistercium). Die 1119 vom Papst anerkannte Gemeinschaft lebte streng nach den Ordensregeln, die Benedikt von Nursia 540 für seine Mönche aufgestellt hatte ("Regula Benedicti", Benediktusregel). Unter Bernhard von Clairvaux (* um 1090 auf der Burg Fontaines bei Dijon, † 20. August 1153 in Clairvaux bei Troyes) begann der eigentliche Aufstieg des Ordens. Die Zisterzienser breiteten sich rasch in ganz Europa aus und gewannen in der Folge großen politischen Einfluss. Sie schufen landwirtschaftliche Musterbetriebe, förderten Obst- und Weinbau, Pferde- und Fischzucht, Bergbau und Wollhandel und trugen maßgeblich zur Verbreitung und Blüte hochmittelalterlicher Kultur bei. Die im 17. Jahrhundert einsetzenden Auseinandersetzungen über eine Ordensreform führten im 19. Jahrhundert zur Gründung des Ordens der Trappisten (Zisterzienser von der strenge Observanz). Die Ordenskleidung der Zisterzienser besteht aus einem weißen, schwarz gegürteten Ordensgewand mit schwarzem Überwurf (> Skapulier).
Zisterzienserinnen Zisterzienser
Zweites Vatikanisches Konzil Vatikanische Konzile.
Zölibat der (lat. caelebs = "ehelos"); die aus religiösen Gründen gewählte Ehelosigkeit. Der Zölibat ist in der lateinischen Kirche für alle Priester verpflichtend. Diese Verpflichtung übernehmen sie aufgrund freier Entscheidung und ist Ausdruck eines ungeteilten Dienstes für Gott und den Menschen. Im katholischen Kirchenrecht heißt es dazu: "Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelsreiches Willen zu wahren; deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe Gottes ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott und den Menschen widmen können." (can. 277) Aus der Bibel lässt sich der Zölibat nicht direkt ableiten. Erst 1139 wurde die Zölibatsverpflichtung zum Kirchengesetz. |